neue Ware auf dem Flohmarkt.....

  • Zitat

    Original von hollyhollunder
    luckynils, ich kenne da einige Möglichkeiten, wie der Verkäufer dazu gekommen ist. Ich z.B. habe ein paar Bekannte die wegen ihres Jobs von den Verlagen viele Bücher geschenkt bekommen, um sie dann wenn möglich in diversen Foren (Rundfunk, Fernsehen, Internet) zu rezensieren. Aber die können gar nicht alle Bücher lesen (viel zu Viele) oder sie sind gar nicht ihr Geschmack, die verkaufen sie dann halt. Im Internet oder auf Flohmärkten.
    Wo warst Du denn gestern? Mensch da wäre ich gerne auch gewesen. :cry


    Leseexemplare sind aber unverkäuflich!!!

  • Also im Falle meiner Firma sehe ich das eher als Spenden-Tausch. Ich spende Geld für einen guten Zweck und dafür bekomme ich ein Buch geschenkt.
    Und das Leseexemplare nicht verkauft werden dürfen ist natürlich ein frommer Wunsch - aber ebay quillt ja über von solchen Unverkäuflichen.

    Hollundergrüße :wave



    :lesend


    Die Hexenholzkrone 2 - Tad Williams

    Trophäe - Gaea Schoeters



    (Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,

    daß er tun kann, was er will,

    sondern daß er nicht tun muß,

    was er nicht will - Jean Rousseau)

  • Zitat

    Original von hollyhollunder
    Also im Falle meiner Firma sehe ich das eher als Spenden-Tausch. Ich spende Geld für einen guten Zweck und dafür bekomme ich ein Buch geschenkt.


    Das ist doch schon ein etwas anderer Sachverhalt, oder sind das auch Leseexemplare? Und wofür spendest du?


    Zitat

    Und das Leseexemplare nicht verkauft werden dürfen ist natürlich ein frommer Wunsch - aber ebay quillt ja über von solchen Unverkäuflichen.


    Nur weil es manche/viele machen wird es nicht besser und richtiger und man muss es nicht nachmachen. :rolleyes

  • Wie schon erwähnt geht das Geld zu den Sternstunden des Bayerischen Rundfunks, eine Hilfsaktion für Kinder.

    Hollundergrüße :wave



    :lesend


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  • Zum Thema Gebrauchtbuchhandel möchte ich gern auf meinen Thread mit dem interessanten Radiobeitrag "Das ewige Leben der Bücher" hinweisen: Klick


    Dabei wird auch angesprochen, dass Neuware unter dem Mäntelchen "Gebraucht" billiger angeboten wird und dass es jede Menge Zuvieldruck,sprich Überschuss bei den Verlagen gibt - und wo das dann landet.

    :flowersIf you don't succeed at first - try, try again.



    “I wasn't born a fool. It took work to get this way.”
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  • Zitat

    Original von hollyhollunder
    Also im Falle meiner Firma sehe ich das eher als Spenden-Tausch. Ich spende Geld für einen guten Zweck und dafür bekomme ich ein Buch geschenkt.


    Das ist aber ein ganz anderer Sachverhalt und sogar ausdrücklich erlaubt (hab' mal einen Bericht über eine Buchhandlung gelesen, die das auch so handhabt: die Mitarbeiter konnen aus dem Fundus der Leseex. gegen Spende Bücher aussuchen und das so zusammengesammelte Geld geht an eine gemeinnützige Organisation).
    Wenn du allerdings vom Verkauf sprichst, dann gehe ich davon aus, dass du auch verkaufen meinst. Und das ist in diesem Fall nun mal verboten. Genau wie Schwarzfahren, Rasen beim Autofahren und Supermärkte zu beklauen. Gemacht wird es trotzdem tagtäglich. Das ist aber kein Grund, es zu bagatellisieren oder nachzumachen.

  • Also ich ärgere mich immer, wenn ich über Ebay ausversehen ein Leseexemplar kaufe, weil es nicht als solches ausgezeichnet war. Das ist mir jetzt leider schon ein paar mal passiert, dasselbe bei Mängelexemplaren. Das man das für eine gemeinnützige Organisation machen darf wusste ich auch nicht, wieder was dazu gelernt...

    Bücher sind eine höchst ergötzliche Gesellschaft. Wenn man einen Raum mit vielen Büchern betritt - man braucht sie gar nicht zur Hand zu nehmen - ist es, als würden sie zu einem sprechen, einen willkommen heißen.
    -William E. Gladstone-

  • Na ja, für mich ist es halt wie kaufen, denn ich muss einen bestimmten Betrag zahlen, sonst bekomme ich das Buch nicht. Die Abteilung, die den Flohmarkt veranstaltet, spendet den kompletten Gewinn dann für die Sternstunden. Für mich ist eine Spende begrifflich eigentlich ohne Zwischenschritt. Also ich spende Klamotten an ein Hilfswerk oder ich spende Geld an eine Organisation. Hier mit den Büchern bekomme ich ja einen Gegenwert. Die Bücher kann man halt nicht spenden, da haben die kranken Kinder nix von.


    Ist es tatsächlich auch verboten gelesene Leseexmplare auf dem Flohmarkt günstig zu verkaufen? Ich dachte immer, diese Regel bezieht sich vor allem darauf, dass man die Leseex zumindest erst ihrer ursprünglichen Bestimmung zuführen muss - lesen, bewerten o.ä. - und dass man sie natürlich nicht vor dem tatsächlichen Erscheinungstermin verkaufen darf - ist eh klar.

    Hollundergrüße :wave



    :lesend


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  • du hast ja nichts dafür bezahlt, sondern sie für den Verlag gelesen und dementsprechend vorgestellt. Die Verlage behalten sich vor, dass diese Bücher weiterhin in ihrem Besitz verbleiben und nicht in deinen übergehen, nur weil sie sie dir zuschicken. Mir hat eine Pressesprecherin mal erklärt, das die Verlage die Bücher zurückfordern könnten. Was natürlich schwachsinnig wäre, für beide Seiten. Aber da du nichts verkaufen kannst was jemand anderem gehört und die Verlage nicht umsonst "Leseexemplar" oder "Rezensionsexemplar"-Stempel in die Bücher machen, macht es soweit Sinn, das mans tatsächlich nicht darf. Wie das rechtlich jetzt tatsächlich aussieht...dazu müssten wir unsere Juristen befragen :bruell

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  • Es ist nicht verboten, gelesene, ja selbst neue Bücher auf dem Flohmarkt zu verkaufen, wenn man das als Privatperson tut (siehe § 3 Buchpreisbindungsgesetz). Es sei denn, das Buch wurde selbst nicht käuflich erworben.



    § 7 Buchpreisbindungsgesetz nennt spezielle Ausnahmen von der Preisbindung, z.B. bei Abgabe an Buchhändler, im Rahmen von Räumungsverkäufen, an Lehrer und Schulen sowie Bibliotheken.


    Die Buchpreisbindung ist ansonsten generell auf eine Dauer von 18 Monaten ab Erscheinen begrenzt.


    Eine Sonderregelung für Rezensionsexemplare kennt das Buchpreisbindungsgesetz nicht.
    Es kommt somit darauf an, auf welchem Weg das Buch auf den Markt gelangt ist, etwa, ob der Verkäufer ein so genannter "Letztverkäufer" im Sinne des Gesetzes ist und damit auch nicht an die Preisbindung gebunden ist.


    Bezüglich Hollys Firma wird weniger das rechtliche Umfeld bei der Spendenaktion als dasjenige zwischen Firma und Verlag bzw. ursprünglichem Anbieter entscheidend sein. Also ob zur Zeit der Aktion die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Preisbindung gegeben waren.


    Womöglich kann die Vergabe der Bücher auch als ein Verschenken betrachtet werden, dann sieht die Sache auch wieder anders aus.


    Aber das ist ein zu weites Feld... :-)

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  • Zitat

    Original von Lesehunger
    Also ich ärgere mich immer, wenn ich über Ebay ausversehen ein Leseexemplar kaufe, weil es nicht als solches ausgezeichnet war. Das ist mir jetzt leider schon ein paar mal passiert, dasselbe bei Mängelexemplaren. Das man das für eine gemeinnützige Organisation machen darf wusste ich auch nicht, wieder was dazu gelernt...


    Über Ebay natürlich nicht - aber firmenintern schon.


  • Die Buchpreisbindung bezieht sich aber nicht auf Leseexemplare! Leseexemplare sind Bücher, die zu Werbezwecken verteilt wurden und nicht für den Verkauf/Handel autorisiert wurden.

  • Es ist allein zu Werbezwecken hergestellt worden. Oftmals sind sie noch nicht korrigiert, sodass man über Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler stolpert, die Formatierung noch nicht ganz stimmt. Gelegentlich hat man ein Taschenbuch in der Hand, obwohl das freiverkäufliche Exemplar ein Hardcover sein wird und dergleichen.

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  • Zitat

    Worin unterscheidet sich ein "Leseexemplar" von einem normal verkäuflichen Buch?


    Zu den von Lesehunger aufgezählten Kriterien kommt hinzu, dass im Leseexemplar vermerkt wird, dass es sich eben um ein solches handelt und unverkäuflich ist.
    Zu mir sind bisher zwei Exemplare gelangt, eins davon ist kaum verändert in den Handel gelangt, beim anderen wurde zumindest das Cover überarbeitet, über inhaltliche Änderungen kann ich nichts sagen.

  • Ich hatte ja keine Ahnung, dass das Buchhandelswesen eine so komplizierte Geschichte ist...
    Das Verschenken von Leseexemplaren ist aber doch erlaubt, oder? Das habe ich nämlich schon des Öfteren getan.


    Bei so einem Verkäufer auf dem Flohmarkt wäre ich vermutlich auch erstmal sehr misstrauisch. Es ist wohl kaum vorstellbar, dass er immer und immer wieder Bücher doppelt geschenkt bekommt... zumindest ist das unvorstellbar ab einer gewissen Größenordnung.

    :wave Gruß Dany


    Die Wirklichkeit ist etwas für Leute, die mit Büchern nicht zurechtkommen.
    Leserweisheit

  • Das ist wirklich ein interessantes Thema. Aus den Wühlkisten mit den Mängelexemplaren habe ich schon einige - interessante - Leseexemplare befreit. Zumindest für diese Buchhandlung hat das Verkaufsverbot wohl nicht gegolten. Wenn ich das Buch selbst bezahlt habe, fühle ich mich an Sonderregelungen eigentlich nicht gebunden. Warum sollte ich es nicht wieder auf dem Flohmarkt verkaufen dürfen?

  • Ich weiß nicht, ob Buchhandlungen ihre Leseexemplare an Kunden verkaufen dürfen. Immerhin haben sie dafür ja auch nichts bezahlt und es ist ja im Grunde eigene Bereicherung, oder? Selbst bei Pfennigbeträgen?
    Ich würde auf Anhieb sagen, das es nicht erlaubt ist und ich fände es persönlich nicht sonderlich berauschend, wenn ich ein Leseexemplar in einer Buchhandlung gekauft hätte. Aber da kann ich nun entgültig keine qualifizierte Antwort mehr geben...

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