Ich vermute Mal das der Bundesgerichtshof unserem schweizerischen Bundesgericht entspricht. Der Bundesgerichtshof als höchste richterliche Institution sollte doch Grundsatzurteile fällen an denen sich rangniedrige Gerichte zukünftig orientieren sollen oder gar müssen. Und in Deutschland kann so ein rangniedriger Provinzrichter sich einfach über Grundsatzurteile des Bundesgerichtshof hinwegsetzen? Ich glaube nicht, dass sich dies mit Meinungsfreiheit begründen lässt. Meinungsfreiheit ist was anderes.

Der Eulen-Fußball-Stammtisch (ab 15.07.2013)
- Groupie
- Geschlossen
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Original von sapperlot
Ich vermute Mal das der Bundesgerichtshof unserem schweizerischen Bundesgericht entspricht. Der Bundesgerichtshof als höchste richterliche Institution sollte doch Grundsatzurteile fällen an denen sich rangniedrige Gerichte zukünftig orientieren sollen oder gar müssen. Und in Deutschland kann so ein rangniedriger Provinzrichter sich einfach über Grundsatzurteile des Bundesgerichtshof hinwegsetzen? Ich glaube nicht, dass sich dies mit Meinungsfreiheit begründen lässt. Meinungsfreiheit ist was anderes.Wenn es danach geht, würde der BGH bestehende Rechtsprechung nie revidieren und wir säßen heute noch zivil- und strafrechtlich im Jahre 1949. Im Regelfall hat die Rechtsprechung des BGH eine gewisse Bindungswirkung, ja - aber solche Urteile sind nicht "per se" rechtswidrig oder gar unwirksam. Das muss dann an sich entschieden werden. Und wie Voltaire schon sagte: es gibt mehrere BGH-Senate, und die widersprechen einander auch schon einmal. Auch wurde von Bundesrichtern sind nicht auf ewig in Stein gemeißelt.
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Drei Jahre und sechs Monate.
All jene, die ein abgekartetes Spiel vermuteten, dürften erstmal eines Besseren belehrt worden sein ...
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Bevor man die Urteilsbegründung nicht kennt, kann man dieses Urteil auch nicht kommentieren.
Ggf. mag das Revisionsgericht es anders sehen in Bezug auf die Unwirksamkeit der Selbstanzeige. Denn offenbar hat das LG München II diese nicht anerkannt.
Ich gehe davon aus, dass Hoeness hier Rechtsmittel einlegen wird.
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Original von Voltaire
Bevor man die Urteilsbegründung nicht kennt, kann man dieses Urteil auch nicht kommentieren.Ggf. mag das Revisionsgericht es anders sehen in Bezug auf die Unwirksamkeit der Selbstanzeige. Denn offenbar hat das LG München II diese nicht anerkannt.
Ich gehe davon aus, dass Hoeness hier Rechtsmittel einlegen wird.
Ich habe ja nicht das Urteil an sich kommentiert. Dazu fühle ich mich auch nicht kompetent. Mich wundert sowieso, wer alles im Vorfeld glaubte, sich juristisch äußern zu können.
Meine Aussage bezog sich nur darauf, dass einige im Vorfeld meinten, dass eine Haftstrafe aufgrund irgendwelcher Absprachen oder "Weisungen von oben" nicht herauskommen könnte.
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Original von churchill
Meine Aussage bezog sich nur darauf, dass einige im Vorfeld meinten, dass eine Haftstrafe aufgrund irgendwelcher Absprachen oder "Weisungen von oben" nicht herauskommen könnte.Erstens würde ich mal abwarten, ob die Haftstrafe in einer Berufung nicht doch noch abgebogen oder zur Bewährung ausgesetzt wird.
Und zweitens denke ich, daß die wenigsten, die, wie ich, eine Haftstrafe ausgeschlossen haben, eine "Weisung von oben" vermuteten. Derer bedarf es in der deutschen Justiz nicht - die von mir als Beispiel gegebene "bereits erfolge 'Bestrafung' durch die Öffentlichkeit des Falles" ist (lt. DLF-Interview mit W. Kubicki am Dienstag morgen) ein anerkannter Strafmilderungsgrund - viele andere, auf Herrn Hoeneß zutreffende Punkte auch, z.B. anständiger Lebenswandel, guter Leumund, soziales Engagement etc pp.
Trotz der immer weiter gestiegenen Beträge, um die es ging, wundert mich dieses harte Urteil wirklich.
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Kuscheljustiz! Die Strafe ist so lächerlich Milde das sogar die Verteidigung Revision einlegen und eine höheres Strafmass fordern wird. Für die Deutsche Justiz ist dieses Kappe angebracht...
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@ LeSeeBär: Wieviel da dran ist, weiß ich nicht, aber ich bezweifle, dass die Selbstanzeige tatsächlich nur aus Gewissensgründen kam. (http://www.wdr2.de/sport/georgmascolo106.html)
Zu dem Rest halte ich den Mund. Offenbar sollte man sich als Nicht-Jurist nicht wirklich äußern und als Mädchen im Fussball-Thread bin ich ja eh falsch.
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Original von Gummibärchen
@ LeSeeBär: Wieviel da dran ist, weiß ich nicht, aber ich bezweifle, dass die Selbstanzeige tatsächlich nur aus Gewissensgründen kam. (http://www.wdr2.de/sport/georgmascolo106.html)Ganz persönlich glaube ich nicht, daß auch nur irgendein deutscher Steuersünder eine Selbstanzeige nur aus Gewissensgründen macht. Die Frage ist nur, wie man ihm gegenteiliges Nachweisen kann und das halte ich bei konsequenter Auslegung der Unschuldsvermutung für extrem schwer.
Ist aber letztlich im Fall Hoeneß auch irrelevant, wenn die Selbstanzeige unvollständig war. Und da hab ich beim Prozeß den Faden verloren. Der Verteidiger behauptete doch, die jetzt verhandelte Summe von über 20 Mio wäre schon in der Selbstanzeige angegeben. Waren die Steuerprüfer und die Staatsanwaltschaft wirklich dermaßen blind, daß man die paar Millionen einfach übersehen konnte? Wenn nicht, was nutzt dem Verteidiger bzw. seinem Mandanten eine solche (in dem Falle offensichtlich falsche) Aussage?
Zitatals Mädchen im Fussball-Thread bin ich ja eh falsch.
Seit sogar Kohls Mädchen ständig in der Ehrenloge sitzt, wird das nicht mehr so eng gesehen.
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Jetzt bin ich überrascht. Keine Revision. Rücktritt.
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Ich nicht. Der wird schon wissen, warum.
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Original von rienchen
Ich nicht. Der wird schon wissen, warum.
Möglich ;-). Aber nach den Aussagen von gestern hatte ich mit einer Revision gerechnet. -
Am Ende eines Revisionsverfahren steht nicht zwangsläufig ein geringeres Strafmaß. Ersteinmal prüft das Gericht ob die Revision überhaupt zugelassen wird. Wenn ja, dann wird geprüft, ob der Vorinstanz Rechtsfehler unterlaufen sind. Sollte das der Fall sein, dann wird das Verfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Hat der BGH nun beispielsweise als Rechtsfehler festgestellt, dass strafmildernde Umständen ggf. nicht vorliegen, dann kann in einem neuen Verfahren eben ein höheres Strafmaß herauskommen.
Unabhängig davon verdient die Hoeness-Entscheidung aber auch Respekt. Und man sollte ihm nicht bei jeglichem Tun niedere Motive unterstellen. Vielleicht hat ihn die Zeit ja wirklich geläutert. Und nun sollte der ganze Medienhype auch endlich beendet werden. Er hat einen schweren Fehler gemacht, hat diesen auch eingestanden und die ihm zugewiesene Strafe auch akzeptiert.
Eine viel größere Strafe aber wird sein, dass hier ein Mensch vor den Trümmern seines Lebenswerkes steht. Das hier jemand auf fahrlässige Art und Weise dieses Lebenswerk selbst in die Tonne getreten hat. Immer wenn man auf seine Lebensleistung beim FC Bayern schaut, wird in selben Atemzug auch jedes Mal die Steuerhinterziehung wieder gegenwärtig sein.
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Ich war heute zum ersten Mal seiner Meinung. Daher auch mein Respekt.
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Voltaire, schöne Zusammenfassung. Ich sehe die Sache wie Du.
Es bleibt allerdings die Frage, wie die Steuerschulden plus Zinsen zurückgezahlt werden sollen, wenn die Konten mutmaßlich leer sind. -
Voltaire das möchte ich ganz gerne soweit unterschreiben.
Diese Haltung die er jetzt an den Tag legt trägt für mich schon auch ein Stück weit dazu bei, zu sagen okay er hat Riesenmist gebaut aber wenigstens hat er jetzt den Allerwertesten, dazu zu stehen und mit den Konsequenzen zu leben.
Aus "sportlicher" Sicht wird er immer der größte Mann in diesem Verein bleiben, es gab keinen und wird vermutlich auch keinen mehr geben der das für Bayern geleistet hat was er geleistet hat, auch wenn sein Image natürlich jetzt Kratzer bekommen hat.
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Die Anklage/Staatsanwaltschaft hat ja noch die Möglichkeit Rekurs einzulegen. Fünfeinhalb Jahre zu fordern und nur dreieinhalb Jahre zu kriegen ist schon eine grosse Differenz bzw. kommt einer kleinen Schmach gleich. Das ist wie bei einem Fussballspiel 4 : 0 in Führung zu liegen und sich dann mit einem 4 : 4 zufrieden geben zu müssen.
Ausserdem muss Hoeness allem Anschein nach nur Nachts in den Knast zum Schlafen und kann Morgens wieder raus und tagsüber tun und lassen lassen was er will und das Leben in vollen Zügen geniessen. Wirklich eine harte Strafe ...
Kuscheljustiz und Kuschelstrafvollzug.
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Original von sapperlot
Die Anklage/Staatsanwaltschaft hat ja noch die Möglichkeit Rekurs einzulegen. Fünfeinhalb Jahre zu fordern und nur dreieinhalb Jahre zu kriegen ist schon eine grosse Differenz bzw. kommt einer kleinen Schmach gleich. Das ist wie bei einem Fussballspiel 4 : 0 in Führung zu liegen und sich dann mit einem 4 : 4 zufrieden geben zu müssen.Ausserdem muss Hoeness allem Anschein nach nur Nachts in den Knast zum Schlafen und kann Morgens wieder raus und tagsüber tun und lassen lassen was er will und das Leben in vollen Zügen geniessen. Wirklich eine harte Strafe ...
Kuscheljustiz und Kuschelstrafvollzug.
Unsinn!
Hoeness hat 3 Jahre und 6 Monate bekommen. Die StA hatte 5 Jahre und 6 Monate gefordert, die Verteidigung Freispruch oder eine Bewährungsstrafe. Insofern ist dieses Urteil durchaus juristisch nachvollziehbar.Erst einmal wird Hoeness ein ganz normaler Strafgefangener sein. Das bedeutet er kommt nicht sofort in den offenen Vollzug. Und offener Vollzug bedeutet, dass er nachts und am Wochenende in der JVA sein muss. Zudem ist der offene Vollzug an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft.
Von "Kuscheljustiz und Kuschelstrafvollzug" redet auch nur der, der von beidem so bar jeglicher Kenntnis ist.
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Die erste Zeit wird er sitzen. Heute steht in der TLZ, vielleicht kann er in der Küche mitarbeiten
Es wird schon noch einiges da sein für Vater Staat zum Kassieren.